Trinkwasser ist ein unentbehrliches Lebensmittel, das hohen qualitativen Anforderungen gerecht werden muss. Bezüglich Leistungsumfang und Qualität des Trinkwassers ist die Bevölkerung auf die TBA angewiesen. Diesem Umstand wird bei der Festlegung der Anforderungen an die Wasserversorgung gebührend Rechnung getragen.
Daraus ergibt sich bei den Prioritäten folgende Reihenfolge:
- Sicherstellung der Qualität des Trinkwassers durch geeignete Anlagen, Verfahren, Massnahmen und geschultes Fachpersonal
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von genügend geeignetem Rohwasser, unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Nutzungskonflikte
- Sicherstellung der Werterhaltung der Anlagen durch einen gezielten Unterhalt und eine langfristig gesicherte Finanzierung (Liefersicherheit, Löschschutz)
- Beachtung der Anliegen des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere des Gewässerschutzes, unter Beachtung der Prioritäten der Wasserversorgung
- Gebührende Berücksichtigung der Konsumentenanliegen durch regelmässige Informationen und Transparenz bei den Kosten (Kundenzufriedenheit)
- Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs durch eine geeignete Form der Organisation, angepasste Betriebsabläufe und optimale Grösse der Infrastruktur (Wirtschaftlichkeit)